Ein attraktiver Firmenwagen ist nicht nur bei den Mitarbeitern sehr beliebt, sondern auch bei Selbstständigen. Letztere haben den Vorteil, dass sie sich ihr Wunschfahrzeug selbst leicht erfüllen können.
Einen Firmenwagen zu besitzen, bei dem es sich zugleich noch um das Wunschfahrzeug handelt, verleiht ein gutes Gefühl und Prestige und weist zudem noch handfeste Vorteile auf. Denn das Fahrzeug, das in Namen des Unternehmens gekauft wird, ist ebenfalls für private Fahrten nutzbar. Aber dabei gibt es einige Stolpersteine, über die man nicht stolpern sollte.
Was ist empfehlenswerter? Leasingvertrag oder doch Kauf über eine Finanzierung
Wer Unternehmer ist und ein Firmenfahrzeug benötigt, der steht in der Regel vor der Frage, in welcher Form das Fahrzeug gekauft werden soll. Durch Leasing oder doch lieber Kauf via Finanzierung, beispielsweise durch einen Sofortkredit. Leasing stammt aus dem englischen und bedeutet nichts anderes wie „mieten“. Mit einem Leasingvertrag „mietet“ der Unternehmer das Fahrzeug lediglich und ist in dem Fall NICHT der Fahrzeugeigentümer. Wird der Kauf mit einer Finanzierung vorgezogen, dann gibt es in dem Fall zwei Verträge: der Kaufvertrag für das Fahrzeug und der Kredit- oder Darlehnsvertrag um das Fahrzeug zu finanzieren. Grundsätzlich sind beide Verträge voneinander unabhängig.
Geringe monatliche Belastung gewünscht? – Leasing ist dann besser
Geht es darum, die monatlichen Kosten so gering wie möglich zu halten, dann hat der Leasingvertrag deutlich die Nase vorn. Denn innerhalb der Leasingzeit wird nicht der volle Kaufpreis bezahlt. Nach 36 Monaten liegt der Restwert bei 50 % des Fahrzeug-Neupreises, da nur diese 50 % zurückbezahlt werden. Durch diesen Fakt ist die monatliche Belastung, die zu tragen ist wesentlich geringer als bei der Finanzierung eines Fahrzeuges über den gleichen Zeitraum. Sollte bei einer Finanzierung ein längerer Zeitraum gewählt werden, bspw. sechs Jahre, dann kann wiederum in diesem Fall die monatliche Belastung geringer ausfallen, im Gegensatz zum Leasing.
Wer als Privatperson ein Fahrzeug finanzieren möchte, der sollte vor allem darauf achten, dass die Anbieter einen ganz unterschiedlichen Festzins bieten. Das heißt, es sollte nicht irgendeine eine Kreditentscheidung treffen.
Leasing: Kilometer- oder Restwertvertrag?
Es bestehen zwei Verfahrensweisen bei den Leasingverträgen:
- Kilometervertrag
- Restwertvertrag
Bei dem Restwertvertrag wird ein bestimmter Fahrzeug-Restwert festgelegt. Dieser dient beim Abschluss des Leasingvertrages als Kalkulationswert für die Leasingrate. Ist der Leasingvertrag abgelaufen, wird das Fahrzeug bewertet und der Wert der sich daraus ergibt ist entscheidend für die weitere Transaktion. Sollte der tatsächliche Wert jedoch niedriger ausfallen, als der im Vertrag festgelegte, dann steht der Leasingnehmer in der Pflicht diese Differenz an den Leasinggeber ausgleichen. Dieses Risiko sollte nicht unterschätzt werden, denn niemand kann vorhersagen, wie sich die Preise für Gebrauchtwagen innerhalb der Leasingzeit entwickeln. Aus diesem Grund ist von den Restwertverträgen generell abzuraten.
Anders verhält es sich beim Kilometervertrag. In diesem Fall wird ein Vertrag abgeschlossen, in dem eine gewisse Kilometerleistung vereinbart wird, die während der Leasingzeit zurückgelegt werden darf. Nach Vertragsende wird das Fahrzeug zurückgegeben und der Unternehmer hat kein Risiko des Differenzbetrages wie beim Restwertvertrag. Allerdings ist es nur möglich, das Fahrzeug ohne Zuzahlung zurückzugeben, wenn die Kilometerleistung, die im Leasingvertrag vereinbart wurde, nicht überschritten ist. Ist das der Fall, dann wird für jeden Kilometer ein Betrag X fällig, die sogenannten Mehr-Kilometerkosten, wobei die Leasingverträge eine Kulanzvereinbarung enthalten, die zwischen 2.500 und 5.000 Kilometer beträgt. Es ist empfehlenswert, die Fahrleistung objektiv zu kalkulieren, damit am Ende nicht doch noch draufgezahlt werden muss.
Leasingende – der Zustand des Fahrzeugs muss Top sein
Leasingnehmer die sich für einen Kilometervertrag entscheiden, sollten darauf achten, dass das Fahrzeug in einem bestmöglichen Zustand an den Leasinggeber am Ende des Vertrages zurückgegeben wird. Sollte es Schäden geben, die nicht dem normalen Verschleiß entsprechen, hat der Leasingnehmer die Pflicht diese reparieren zu lassen. Passiert das nicht, dann wird der Leasinggeber eine Fachwerkstatt beauftragen, ein Gutachten zu erstellen, in dem die notwendigen Reparaturkosten ausgelistet sind und dem Leasingnehmer später dann die Rechnung präsentieren.
Wichtig zu wissen ist, dass die Vertragshändler nicht an geringen Reparaturkosten interessiert sind und somit auch Teile austauschen, die nicht zwingend ersetzt werden müssten. Daher sollte vor der Rückgabe selbst die Reparatur in Auftrag gegeben werden, denn so kann viel Geld gespart werden.
Die Leasingdauer durchhalten unmöglich oder fraglich? Dann lieber finanzieren
Wenn das Fahrzeug vor Ende der Leasingdauer zurückgibt, der muss dieses zum Zeitpunkt der Rückgabe schätzen lassen. Das Problem dabei ist, dass es passieren kann, dass der Wert der ermittelt wird, wesentlich geringer ausfällt, als der Restwert der in der Leasingvereinbarung kalkuliert wurde. In diesem Fall wäre dann eine entsprechende Zahlung fällig, damit man aus dem Leasingvertrag herauskommt. Wer sich nicht ganz sicher ist, ob er die Vertragsdauer durchhalten kann, der ist mit einer Finanzierung seines Geschäftsfahrzeuges besser beraten.
Wer vor der Situation steht, das Fahrzeug vor Ende der Leasingdauer zurückgeben zu müssen, der hat die Möglichkeit den Leasingvertrag auf eine andere Person zu übertragen, die dann den Vertrag für die Restzeit übernimmt und die Leasingkosten trägt.
Allerdings werden sich die Konditionen nicht gleichen, denen der Vertrag abgeschlossen wurde, denn ein Fahrzeug verliert den meisten Wert in den ersten 12 Monaten. Aber so kommt man noch günstiger davon, als wenn der Vertrag aufgelöst wird und eine Entschädigungszahlung fällig wird.