Sie haben mit der Familie einen gemütlichen und schönen Tag am Strand verbracht, fahren gerade entspannt die Küste entlang und plötzlich der Schock: ein Unfall im Mietwagen. Was muss jetzt alles beachtet werden?
Erste Schritte
Wenn Sie in einen Unfall geraten, sollten Sie zunächst die Unfallstelle sichern und bei Bedarf den Rettungsdienst anrufen. Wenn es einen oder mehrere Unfallgegner gibt, dann rufen Sie die Polizei und lassen sich von ihr einen Bericht erstellen. Ein Unfallprotokoll ist in jedem Mietwagen hinterlegt. Dieses sollte gemeinsam mit den Unfallgegnern und der Polizei ausgefüllt werden.
Falls die Polizei aufgrund eines zu kleinen Schadens nicht zur Unfallstelle kommt, sollte man am besten zur nächsten Polizeistation fahren, um dort den Unfall aufzunehmen. In jedem Fall ist der Unfallbericht sehr wichtig, da sonst der Versicherungsschutz in Gefahr ist.
Direkt nach dem Unfall sollte der Vermieter benachrichtigt werden. Dieser wird falls nötig, einen Ersatzmietwagen organisieren, den Sie im Tausch für den Unfallwagen erhalten. Bei Rückgabe des kaputten Autos sollte vom Vermieter ein Gutachten erstellt werden. Experten die Sie vor Ort als Gutachter unterstützen finden Sie mittlerweile auch online. Außerdem sollte unbedingt der Mietvertrag und der Nachweis über die Zahlung der Kaution und der Selbstbeteiligung aufgehoben werden.
Nach dem Unfall
Sobald alle Formalitäten vor Ort erledigt sind, kann die Reise mit einem Ersatzmietwagen des Autovermieters entspannt fortgesetzt werden. Nach der Heimkehr muss nur noch der Unfallbericht der Polizei, der Schadensbericht des Vermieters, eine Kopie des Mietvertrages und einen Zahlungsnachweis der Kaution und die Selbstbeteiligung eingereicht werden.
Bei einem Unfall muss nichts gezahlt werden, sobald ein Angebot ohne Selbstbeteiligung gebucht wurde. Das kostet in der Regel nur wenig mehr und verschafft mehr Sicherheit. Beim Buchen sollte darauf geachtet werden, ob Glas und Reifen des Autos geschützt sind, denn das ist manchmal nicht der Fall.
Falls mit dem Mietwagen ein Unfall verursacht wurde, muss auf jedem Fall in Höhe der Selbstbeteiligung für den Schaden am Mietwagen gehaftet werden. Teurer kann es werden, wenn der Unfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Wer beispielsweise betrunken fährt oder auf ähnliche Weise grob fahrlässig handelt, verliert seinen Versicherungsschutz teilweise oder komplett. Viele Mietverträge enthalten eine Klausel, wonach der Mieter bei grob fahrlässig verursachten Unfällen sogar in voller Höhe für den entstandenen Schaden haften muss. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Mieter grundsätzlich nur die Selbstbeteiligung zahlen muss. Die Haftung bei grober Fahrlässigkeit richtet sich stattdessen nach der Schwere des Verschuldens.
Sobald der Fahrer schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, bei dem der Mietwagen zu Schaden kommt, muss die Versicherung des Schuldigen für einen Mietwagen nach dem Unfall aufkommen.